Nissel Klimakatalog 2024

201 Werkzeuge VI. Transportschäden 1. Soweit der Transport von Bahn oder Spediteuren durchgeführt wird, haften wir für Transportschäden nur insoweit, als wir in der Lage sind, uns bei den Transportunternehmen auf dem Regresswege schadlos zu halten. Dieses gilt nicht bei festgestellter unzureichender oder ungeeigneter Verpackung. 2. Reklamation von Transportschäden setzt voraus, dass der Käufer (Empfän- ger) bei Empfang der Waren den Schaden durch den Frachtführer bestätigen lässt bzw. bei nachträglicher Feststellung des Schadens unverzüglich (max. bis zu 4 Kalendertage nach Empfang der Lieferung) eine Tatbestandsaufnahme gemeinsam mit dem Beauftragten des Transportunternehmens erstellt und uns diese Schadensbestätigung vorlegt. Bei verdeckten Transportschäden, die sich erst nach dem Auspacken zeigen, ist zu beachten, dass deren Feststellung nach den Beförderungsbestimmungen des Frachtgewerbes und der Bahn innerhalb max. 4 Kalendertagen nach Lieferungseingang - bei Postversand max. 24 Stunden nach Zustellung erfolgen müssen. Der Schaden muss in einer Tatbestandsaufnahme des Frachtführers vor Ort als verdeckter Transportscha- den bestätigt werden. Es obliegt dem Käufer, diese Fristen bei der Prüfung der Eingangsware zu berücksichtigen. VII. Beanstandungen, Rücksendungen und Stornierungen 1. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder erkennbar unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang, uns schriftlich mitzuteilen. 2. Andere Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 3. Bei einer nicht rechtzeitigen Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrü- gen gilt die Lieferung als genehmigt. 4. Rücksendungen dürfen nur im Einvernehmen mit uns vorgenommen werden. Eine Rücknahme einer ordnungsgemäß gelieferten Ware zur Gutschrift erfolgt nur innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Lieferung, in Originalverpackung und im Originalzustand unter Abzug von 15% Bearbeitungskosten vom Net- torechnungswert. Sonderartikel, Sonderausführungen und Ersatzteile werden generell nicht zurückgenommen. 5. Für Auftragsstornierungen sofern Sie nicht durch unser Verschulden zustande kommen berechnen wir Storno-Gebühren in Höhe von 15% des Nettowarenwertes, insbesondere dann wenn seit der Auftragserteilung mehr als 5 Werktage vergangen sind und dieser zwischenzeitlich, schriftlich durch uns bestätigt wurde. 6. Sonderartikel, Sonderausführungen und Ersatzteile werden generell nicht zurückgenommen. VIII. Gewährleistung 1. Wir leisten als Handelsunternehmen Garantie im Rahmen der Geschäftsbe- dingungen der Herstellerwerke. Verpflichtet sich unser Vorlieferant uns gegen- über zur Gewährleistung, so ist unsere Gewährleistung stets auf den Umfang beschränkt, den unser Vorlieferant uns gegenüber gewährt. 2. Unabhängig von eventuell unterschiedlichen Gewährleistungsbestimmungen der Herstellerwerke leisten wir Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweils augenblicklichen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder die Funktionstüch- tigkeit noch den Wert der bestellten Ware beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Die Zusicherung von Eigen- schaften bedarf in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung oder Bestätigung. 3. Für alle Erzeugnisse, die innerhalb von 1 Jahr nach Lieferdatum gerechnet nachweisbar in Folge fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Bauausführung unbrauchbar werden, leisten wir nach Wahl der Vorlieferanten Ersatz oder Ausbesserung durch das Herstellerwerk. 4. Mit der Mängelbeseitigung zusammenhängende Kosten für Montage, Ein- und Ausbau, Frachten und Fahrtkosten werden von uns nicht übernommen. 5. Sollte die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, so kann der Käufer eine angemessene Herabsetzung des Preises oder Rückgängigma- chung des Vertrages verlangen. 6. Andere Ansprüche des Käufers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auch Ansprüche auf Schadenersatz und Folgekosten sind ausgeschlossen. 7. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn ohne unsere Zustimmung die Behebung etwaiger Mängel durch Eingriffe in die gelieferten Teile versucht wird. 8. Für Schäden an der von uns gelieferten Ware, die auf deren nachlässige oder fehlerhafte Behandlung, unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte zurückzuführen sind oder auf übermäßige Beanspruchung, leisten wir keine Gewähr. 9. Unsere Haftung für Mängel an gelieferten Geräten oder sonstigen gelieferte Teilen erlischt mit der Abtretung unserer Gewährleistungsansprüche gegen den Vorlieferanten an den Käufer. 10. Voraussetzung unserer Gewährleistung ist, dass der Käufer seinen Zah- lungsverpflichtungen nachgekommen ist. 11. Unser Kundendienst gibt technische Beratung, Wärmebedarfsberechnun- gen und Festlegung von Maschinenleistungen kostenlos, jedoch ohne Gewähr. IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist der jeweilige Sitz unseres Verkaufs- hauses. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, der Sitz unseres jeweils örtlich zuständigen Verkaufshauses vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss der Haager-Kaufrechtsübereinkommen sowie der deutschen Ausführungsgesetze hierzu. Nissel Kälte-Klima Januar 2024

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